Anlässlich der von der CDU-Fraktion angemeldeten Debatte zum Thema „Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein örtliches Alkoholverbot“ erklärt Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Wir wollen nicht länger tatenlos zusehen, dass unbeteiligte Passanten zum Opfer von aggressiven öffentlichen Trinkgelagen werden. Natürlich lässt sich in einer Metropole wie Hamburg ein gewisses Maß an öffentlichem Alkoholkonsum nicht verhindern. Aber immer häufiger wird die Grenze der Zumutbarkeit deutlich überschritten und gefährdet. Bisher gibt es keine Möglichkeiten, diesen öffentlichen Alkoholkonsum örtlich zu untersagen. Der Polizei sind häufig aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden. Das muss geändert werden!․
Hintergrund
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht vor, eine Verordnungsermächtigung zu schaffen, damit auf öffentlichen Plätzen der Alkoholkonsum künftig untersagt werden kann, wenn erhebliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten sind.